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Unser Service zum Lieferkettengesetz​

Anforderungen des neuen Lieferkettengesetzes 01.01.2023

1. Risikoanalyse der Beschaffungsregionen.
2. Kontinuierliches Monitoring aller relevanten Lieferanten.
3. Erkennen von Verstößen der Lieferanten und Sublieferanten.

Sie sind in der Pflicht alle relevanten Quellen zu berücksichtigen, um mögliche Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu erkennen.

Unsere Lösung zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes

1. Sie erhalten eine Risikoanalyse je Beschaffungsland und Region, die Ihre möglichen Risiken genauer eingrenzt.
2. Sie erhalten einen monatlichen Report zu Ihren Lieferanten, der Sie über erkannte Risiken informiert. (Beispielreport und Vorgehensweise finden Sie hier)
4. Optional stellen wir Ihnen Maßnahmenpläne zur Reaktion auf Verstöße zur Verfügung.

Unsere Vorgehensweise


Wir durchsuchen kontinuierliche diverse Quellen, um Verstöße frühzeitig festzustellen. Dabei nutzen wir Informationen von Unternehmenswebseiten, internationalen Medien sowie Nicht-Regierungs-Organisationen und aggregieren diese Daten in unserem System. Nicht-konforme Lieferanten werden Ihnen sofort gemeldet, wenn Sie in der von Ihnen eingereichten Lieferantenliste enthalten sind.

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