Lieferkettengesetz:
Pflicht zum Lieferanten-Monitoring in weltweiten Nachrichten (2023 ab 3.000 Mitarbeiter, 2024 ab 1.000 Mitarbeiter)
Kunden fordern bereits heute und insbesondere von kleineren Firmen Maßnahmen zur Lieferantenüberwachung
Mit Klagewellen und Abmahnungen bei Nichteinhaltung des Lieferkettengesetzes ist ab 2023 zu rechnen
Supplier-Check sucht für Sie nach Missständen Ihrer Lieferanten, wie beispielsweise Verletzungen von Umwelt- und Menschenrechtsstandards, in weltweiten Nachrichten und Informationsportalen. Sparen Sie dadurch wertvolle Arbeitszeit.
Sie geben die Verantwortung vollständig an Supplier-Check weiter. Wir übernehmen die Haftung im Sinne des Lieferkettengesetzes, sofern wir nicht rechtzeitig auf Missstände Ihrer Lieferanten hinweisen.
Supplier-Check erstellt einen monatlichen Report ihrer Lieferanten.
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